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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Musikinstrumente  

Definition

  • Aufgeführt sind Gegenstände, mit denen Menschen spezifisch melodische und harmonische Verläufe erzeugen. Darunter fallen auch Schallgeräte sowie Klangwerkzeuge. (RGA s. v. Musikinstrumente 410 (K.-P. Koch)

Oberbegriff

In anderen Sprachen

URI

http://thesauri.dainst.org/_6458b347

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